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Kurabgabe
Die Stadt Barth erhebt eine Kurabgabe. Die Kurabgabepflicht beginnt am Anreisetag und endet am Tag der Abreise. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
Die Kurtaxe ist an uns zu errichten und wir sind verpflichtet, diese an die Stadt Barth abzuführen.
Vom 01. Mai bis 30. September beträgt die Kurabgabe 1,20 Euro pro Tag und Person.
Kinder bis 18 Jahre sind frei.
Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zahlen ermäßigt 0,85 Euro pro Tag und Person.
Schwerbehinderte mit einem GdB ab 60 zahlen ermäßigt 0,85 Euro pro Tag und Person. Gleiches gilt für Begleitpersonen, sofern im Behindertenausweis das Merkzeichen „B” dokumentiert ist.
Schwerbehinderte mit einem GdB von 100 sind von der Kurabgabe befreit. Gleiches gilt für Begleitpersonen, sofern im Behindertenausweis das Merkzeichen „B” dokumentiert ist.
Sie erhalten von uns eine auf den Namen des Kurabgabepflichtigen lautende Kurkarte. Diese berechtigt zur Benutzung der öffentlich bereitgestellten Einrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen, sofern nicht gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Karten sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.